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AGB

§ 1 Allgemein

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese allgemeinen Vertriebsbedingungen so weit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die unseren Vertriebsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

§ 1 Überlassene Unterlagen und Produkte

An allen in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen und Muster (z.B. Präsentations- und Produktbilder, Designvorlagen, Entwürfe, Mockups, Muster, Angebote, etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und Produkte dürfen nicht kopiert, (nach)produziert oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.

  2. Als durch den Besteller angenommen gilt das Angebot bei schriftlicher (per E-Mail) Annahme oder bei einer gesondert erstellten Bestellung des Bestellers.

  3. Mit der Annahme des Angebots oder der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Angenommene Angebote oder Bestellungen des Bestellers binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Als bestätigt gilt das Angebot oder die Bestellung erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden.

 

§ 4 Lieferung

  1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind stets Richtwerte und sind ohne Gewähr. Dabei ist der Zahlungseingang als Produktionsstart anzusehen. Die J.Clay GmbH & Co. KG lehnt jegliche Haftung aufgrund von Lieferverzögerungen ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Lieferverzögerung vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

  3. Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Paletten sowie Sonderverpackungen werden gesondert berechnet.

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§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Bereits im Preis inbegriffen sind die Transportkosten frei Haus an eine Adresse.

  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

  3. Beläuft sich der Wert der Bestellung auf unter 2600€, wird der Rechnungsbetrag in zwei Teilzahlungen von 80% und 20% aufgeteilt. Dabei ist die erste Teilzahlung bei Auftragserteilung fällig. Die zweite Hälfte des Rechnungsbetrags ist unmittelbar nach Erhalt der Ware vom Kunden zu begleichen. Ist der Bestellwert höher als 2600€ wird der Rechnungsbetrag in zwei Teilzahlungen von je 50% aufgeteilt. Dabei ist die erste Teilzahlung bei Auftragserteilung fällig. Die zweite Hälfte des Rechnungsbetrags ist unmittelbar nach Erhalt der Ware vom Kunden zu begleichen.

 

§ 6 Stornierungskosten bei Vertragsrücktritt

Bei einem Rücktritt des Bestellers von einem angenommenen und bestätigten Angebot (erteilte Auftragsbestätigung) werden dem Besteller folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  1. 25% des Nettobestellwertes und inklusive Mehrwertsteuer bei einer Stornierung vor Produktionsbeginn, wobei Produktionsbeginn die verbindliche Auftragserteilung der J.Clay GmbH & Co. KG für den jeweiligen Produzenten bedeutet.

  2. 2. 60% des Nettobestellwertes und inklusive Mehrwertsteuer bei einer Stornierung nach Produktionsbeginn, wobei Produktionsbeginn die verbindliche Auftragserteilung der J.Clay GmbH & Co. KG für den jeweiligen Produzenten bedeutet.

  3. 3. 100% des Nettobestellwertes und inklusive Mehrwertsteuer bei einer Stornierung nach abgeschlossener Produktion, wobei ‚abgeschlossene Produktion‘ die Fertigstellung der beauftragten Produktion bedeutet.

 

§ 7 Gewährleistung

Wir leisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern.

 

  1. Die bei der Produktion genutzten Materialien werden maschinell gewoben und unterstehen somit der Grössentoleranz für gewobene Textilien. Diese beträgt 3.5%. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese Toleranz an.

  2. Die von Socken Werk – J.Clay GmbH & Co. KG angebotenen Socken werden als Einheitsgröße („One Size“) produziert, sofern nichts anderes vertraglich besprochen wurde. Diese Einheitsgröße ist geeignet um Größen zwischen 38-45 abzudecken. Diese Größen sind als Richtwerte zu verstehen und können leicht abweichen. Wenn andere Größen vereinbart werden, gelten hierfür dieselben Regelungen.

  3. Abweichungen von Mustern und Farben, können aufgrund des Produktionsprozesses sowie der verwendeten Materialien, nicht ausgeschlossen werden.

  4. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Bei Transport durch Dritte (z.B. Spedition) hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht akzeptiert. Die Verjährungsfrist sämtlicher Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt 1 Jahr. Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

  5. Sind bei Gefahrenübergang Mängel unserer Lieferungen gegeben werden wir unentgeltlich neu liefern. Für unsachgemäße Lagerung leisten wir keine Gewähr.

  6. Die Fertigung von Produkten nach Angaben oder Vorlagen des Bestellers erfolgt – auch in Bezug auf Patent- und Geschmacksmusterschutz – auf Gefahr des Kunden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.

 

§ 9 Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung »ab Werk« vereinbart.

  2. Lieferungen - auch frachtfrei - erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über.

  3. Sofern vom Besteller nicht ausdrücklich anders erwünscht, versenden wir die Lieferung inklusive Transportversicherung mit einem Paketdienst, Kurierdienst oder einer Spedition unserer Wahl.

 

§ 10 Werbung

Der Besteller erklärt sich dazu einverstanden, dass wir Fotoaufnahmen und Muster der produzierten Ware zu Werbezwecken nutzen und veröffentlichen, speziell digital, im Print und auf Messen. Der Besteller hat das Recht dieses Einverständnis schriftlich zu widerrufen.

 

§ 11 Vertragslücken

  1. Sollte sich eine Regelungslücke in diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Vertriebsbedingungen. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die lückenhaften Bestandteile durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den insgesamt gewollten Inhalt wirtschaftlich und in rechtlich zulässiger Weise entsprechen oder ihm möglichst nahe kommen.

  2. Diese Regelung gilt entsprechend für evtl. unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmungen.

 

Socke Werk | J.Clay GmbH & Co. KG | Roermonder Str. 125 A | 41068 Mönchengladbach



Geschäftsführer: Moritz Otten, Felix Otten | Amtsgericht Mönchengladbach: HRB 17795 | UST-ID: DE815713825


Telefon: 02161 2776200 | E-Mail: info@socken-werk.de

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